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Rückerstattung

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du Teile deines Semesterbeitrags zurück.

Der Semesterbeitrag besteht aus mehreren Posten, die an unterschiedliche Stellen gehen. Deshalb stellst du den Antrag auf Rückerstattung auch dort, wo das Geld hingeht: beim AStA, beim Studentenwerk oder bei der Hochschule. Wie sich der Beitrag zusammensetzt, siehst du auf der Seite Semesterticket.

AStA-Beitrag, Deutschland-Semesterticket und Kulturticket

Den AStA-Beitrag und die Beiträge für das Deutschland-Semesterticket und das Kulturticket erstattet der AStA. Einen Antrag kannst du zum Beispiel in diesen Fällen stellen:

  • Du bist für das Semester beurlaubt.
  • Du hast dich exmatrikuliert.
  • Du bist studienbedingt abwesend, etwa für ein Auslandssemester von mindestens drei Monaten oder ein Pflichtpraktikum laut Studienordnung außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets.
  • Du studierst mit einer Schwerbehinderung.
  • Du besitzt ein personengebundenes Umlandticket.
  • Du hast den Beitrag falsch oder mehrfach überwiesen.

Auch einen Härtefallantrag stellst du über dasselbe Formular. Lade die Nachweise, die das Formular für deinen Fall verlangt, direkt mit hoch.

Zum Antrag auf Rückerstattung

Studentenwerksbeitrag

Über den Beitrag für das Studentenwerk Schleswig-Holstein entscheidet das Studentenwerk selbst. Erlassen oder erstattet wird er zum Beispiel bei einer Beurlaubung oder einer Exmatrikulation vor Semesterbeginn. Den Antrag musst du vor Semesterbeginn stellen.

Zum Studentenwerksbeitrag beim Studentenwerk

Verwaltungskostenbeitrag

Den Verwaltungskostenbeitrag erhebt die Hochschule.

Bei einer Exmatrikulation wendest du dich an das Studierendensekretariat unter studierendensekretariat@haw-kiel.de.

In einem finanziellen Härtefall kannst du beim Härtefallfonds des Studentenwerks einen Zuschuss in Höhe des Verwaltungskostenbeitrags beantragen. Voraussetzung ist, dass du bereits eine Nothilfe bekommen hast, zum Beispiel ein Härtefalldarlehen oder einen Erlass des Semesterbeitrags durch den AStA. Der Antrag ist bis spätestens 14 Tage nach Semesterende möglich.

Zum Härtefallfonds beim Studentenwerk

Fragen?

Bei Fragen zur Rückerstattung hilft dir das Semesterticket-Referat weiter – die Ansprechpersonen findest du unter Referate.